"Goldener Löwen" Chronik
Der höchste Verdienstorden der Vereinigung Badisch-Pfälzischer
Karnevalvereine, der „Goldene Löwe“ stellt im Grunde die Narretei auf den Kopf. Sozusagen wider aller Narrenweisheit. Denn dieser Orden wird für närrische Verdienste verliehen, eine Auszeichnung für
all jene, die sich um die Fasnacht jahrelang oder sogar jahrzehntelang verdient gemacht haben.
Er ist weder Parodie noch Persiflage.
Der „Goldene Löwe“ sollte nach dem Willen seiner Stifter an besonders hohe Verleihungsbedingungen gebunden sein. Daran hielt sich die alle Anträge prüfende Ordenskommission in all den folgenden Jahrzehnten.
Mindestens 11 Jahre in ununterbrochener Reihenfolge muss der ehrenamtlich
aktive Fasnachter oder die Fasnachterin entweder Präsidentin oder Präsident, Vorsitzende oder Vorsitzender, Sitzungspräsidentin oder -präsident eines Vereines sein, um den Mindestanforderungen an
Dienstjahren gerecht zu werden.
Ein ausgeklügeltes Punktesystem schreibt „mindestens 11 Punkte“ vor, wobei nach diversen, meist nicht unbestrittenen Neufassungen der Ordenssatzung auch Prinzen und Prinzessinnen für das Jahr ihrer
Regentschaft, Jugendliche in Spielmanns-Musik- und Fanfarenzügen und Gardisten/innen für das Jahr, in dem sie zu deutschen Meisterehren gekommen sind und Mitglieder der Vorstandsgremien der
Vereinigung für die Zeit ihrer Tätigkeit einen vollen Punkt in Anspruch nehmen dürfen.
Alle anderen Anwärter auf die hohe Ehre müssen ausnahmslos mindestens 22 Jahre in ununterbrochener Reihenfolge aktiv um Fasnacht und Brauchtum bemüht sein – ob als Kartenabreisser, Kulissenschieber, Büttenredner, Gardetrainer/in, Elferrat oder Sänger/in und was es sonst noch für vielfältige Funktionen vor oder hinter den Kulissen gibt.